Förderprogramm kompensiert Einnahmeverluste der Sportvereine
Der organisierte Sport hat unter den pandemiebedingten Einschränkungen des Vereinslebens sehr gelitten. Deshalb hat die CDU-geführte Landesregierung ein weiteres Förderprogramm zur Unterstützung der Sportvereine in NRW aufgelegt. Die „Corona-Hilfe Breitensport“ gibt den Sportvereinen im Land die Möglichkeit, die finanziellen Verluste im Bereich Mitgliedsbeiträge abzufedern und zusätzlich von der Rückgewinnung verlorener Mitglieder zu profitieren.
Der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: „Als ehemaliger Vorsitzender eines Sportvereins weiß ich, wie schwer gerade Mitgliederbindung und -werbung sind. Viele Sportvereine haben in der Pandemie zahlreiche Mitglieder verloren. Mit den jetzt zur Verfügung gestellten Fördergeldern möchten wir die Sportvereine bei ihren Anstrengungen unterstützen, den Übungsbetrieb wieder auf das Vor-Corona-Niveau anzuheben. Denn ein vielseitiges und attraktives Trainingsangebot ist das beste Argument, ehemalige und neue Mitglieder für das aktive Sporttreiben im Verein zu begeistern.“
Dazu gewährt die Landesregierung den betroffenen Sportvereinen eine Billigkeitsleistung von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied. In einem ersten Schritt erhalten die Sportvereine eine hälftige Sofortauszahlung des entsprechenden Betrags abzüglich eines Sockelbetrags von 1.000 Euro. Im Frühjahr 2022 folgt eine Anschlusszahlung, mit der die Anzahl der neu- bzw. zurückgewonnenen Mitglieder honoriert wird. Die Sportvereine können ab dem 20. September einen entsprechenden Antrag auf dem Förderportal des Landessportbund NRW stellen.
Sträßer: „Endlich können wir wieder gemeinsam Sport treiben. Unsere Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben und für die Lebensqualität. Die zahlenden Mitglieder sind das Rückgrat des Vereinssports. Deshalb freuen sich unsere Sportvereine über jedes neue oder wiedergewonnene Mitglied.“
Hintergrund:
Im Rahmen des Förderprogramms „Corona-Hilfe Breitensport“ werden Fördermittel in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro für die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt, die pandemiebedingt Mitgliederverluste zu verzeichnen haben.
Rechenbeispiele:
Mitgliederverlust 50 Mitglieder 50 x 30 €= 1.500 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 500 € 250 €
Der Verein erhält zuerst 1.250 Euro und kann die weiteren 250 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.
Mitgliederverlust 100 Mitglieder 100 x 30 €= 3.000 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 2000 € 1.000 €
Der Verein erhält zuerst 2.000 Euro und kann die weiteren 1.000 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.
Mitgliederverlust 3.000 Mitglieder 3.000 x 30 €= 90.000 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 89.000 € 44.500 €
Der Verein erhält zuerst 45.500 Euro und kann die weiteren 44.500 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.