Pressemitteilung von Martin Sträßer MdL
Veröffentlicht am 10. August 2023

Große Freude für das Tierheim Velbert

z9b_5124

Ministerin Silke Gorißen überreicht einen Förderbescheid über 15.000 Euro

Am Mittwoch den 9. August überreichte Ministerin Silke Gorißen dem Tierheim Velbert einen Förderbescheid über 15.000 Euro.

Dazu der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer MdL: „Tierheime haben gerade in der jetzigen Zeit mit teilweise hohen Mehrbelastungen zu kämpfen. Die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind auch hier deutlich spürbar. So fallen vermehrt Kosten für die Unterbringung der Tiere, für Futter, die medizinische Versorgung, Impfungen und gegebenenfalls notwendige Quarantänemaßnahmen an. Aber auch die rasant gestiegene Energiekosten bereiten dem Tierheim große Sorgen.“

In den vergangenen Wintermonaten sind zahlreiche Tierheime an ihre finanziellen Grenzen gekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Tierheime nun bei der Energiekostenbewältigung mit einer Summe von 1,5 Millionen Euro. Bislang sind rund 355.000 Euro an Tierheime ausgezahlt worden, rund 1,14 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung und können jetzt noch von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen beantragt werden. Die Mittel werden über das Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation der Landesregierung bereitgestellt. Über 20 Tierheime aus Nordrhein-Westfalen haben die Förderung bereits erhalten.

Sträßer: „Tierheime sind eine wichtige Säule des Tierschutzes. Ich freue mich sehr über die Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro für das Tierheim Velbert. Ich hoffe, dass auch die Spendenbereitschaft wieder zunimmt und das Tierheim so weitere Unterstützung bekommt.“

Hinweis:
Antragsberechtigt sind ausschließlich Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen mit einer gültigen Erlaubnis nach § 11 TierSchG. Um die Förderung beantragen zu können, müssen Heiz- und/oder Stromkosten im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 50 Prozent gestiegen sein und es muss eine gewisse Anzahl an Tieren – je nach Staffelung – vorhanden sein. Es ist ausreichend, wenn in einem Teilbereich eine Kostensteigerung von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist. Der auszahlbare Höchstbetrag für die Billigkeitsleistung ist nach der Größe und Aufnahmekapazität der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen gestaffelt. Es können einmalig bis zu maximal 25.000 Euro beantragt werden.

Bewerbungsfrist: Ende August 2023.

Download des Antrags unter: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2023/02/mlv-10.02.2023_Anlage-Antrag-Billigkeitsrichtlinie-Energiekostenentlastung-Tierheime.pdf

Download der Richtlinie unter: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2023/02/mlv-10.02.2023_Anlage-Billigkeitsrichtlinie-Energiekostenentlastung-Tierheime.pdf

Zurück zu allen Mitteilungen
© 2024 | Martin Sträßer MdL