Pressemitteilung von Martin Sträßer MdL
Veröffentlicht am 05. Juli 2024

Wohnen durch differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer entlasten

Ab dem Jahr 2025 gibt es eine Neuregelung zur Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessung für verfassungswidrig erklärt, weil die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke "völlig überholt" sind und zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer führten.

Ziel der Neuregelung ist eine aufkommensneutrale Regelung, das heißt, dass sie in der Gesamtsumme nicht zu Mehr- oder Mindereinnahmen der Kommunen führen soll. Im Einzelfall wird es für die Steuerzahler Änderungen mit Mehr- und Minderzahlungen geben. Das war nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aber auch zu erwarten, um bisherige Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

NRW hat das sogenannte „Scholz-Modell“ übernommen. Nach Neuberechnung der Steuermesszahlen stellte sich aber in den vergangenen Monaten heraus, dass dieses Modell zu einer Belastungsverschiebung auf Kosten von Hauseigentümern und Mietern führt.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: „Leider war der Bund nicht mehr bereit, die Fehler des Modells zu beheben. Deshalb wollen wir jetzt als Land den Kommunen ermöglichen, die Fehler des Scholz-Modells zu korrigieren.“

Derzeit berät der Landtag deshalb ein Gesetz, das den Kommunen Gestaltungsoptionen bei der Festlegung ihrer Grundsteuer-Hebesätze gibt. Damit können die Hebesätze vor Ort so austariert werden, dass es nicht zu einer Belastungsverschiebung auf Kosten von Hauseigentümern und Mietern in Nordrhein-Westfalen kommt.

Als Hilfestellung hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium für alle 396 Kommunen sowohl für einheitliche Hebesätze als auch für differenzierte Hebesätze Empfehlungen veröffentlicht, die zu einer aufkommensneutralen Umsetzung führen sollen. Neben der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen unterstützt das Land die Städte und Gemeinden auch bei der technischen Umsetzung.

Martin Sträßer: „Die Kämmerer bekommen damit eine Handreichung, wie sie das Scholz-Modell passgenau vor Ort korrigieren können. Die Kommunen können diese Flexibilität nutzen, um den unterschiedlichen Verwerfungen des Scholz-Modells in den einzelnen Regionen Rechnung zu tragen.“

Sträßer widerspricht dem Vorwurf, das Land könne doch selbst eine solche Regelung treffen: „Die Unterschiede im Land sind zu groß. Eine einheitliche Lösung auf Landesebene würde neue Ungerechtigkeiten auslösen. Das zeigt schon der Blick auf die Grundsteuer B in Wülfrath und Mettmann.“

Mettmann und Wülfrath haben derzeit den gleichen Hebesatz bei der Grundsteuer B. Für eine aufkommensneutrale Umstellung müssten sie den einheitlichen Hebesatz aber ganz unterschiedlich anpassen.

Sträßer: „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Deshalb sind für die Festsetzung der Hebesätze allein die Kommunen zuständig. Und das ist gut so.“

Auch dem weiteren Vorwurf der kommunalen Spitzenverbände, dieses Gesetz komme zu spät und könne nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden, widerspricht der CDU-Landtagsabgeordnete Sträßer: „Natürlich ist die Grundsteuerreform insgesamt eine große Herausforderung. Die Finanzverwaltung steht den Kommunen auch bei der technischen Umsetzung zur Seite.“

Zudem verweist er auf Schleswig-Holstein. Dort haben die Kommunalen Spitzenverbände ihre Landesregierung gebeten, das Modell der differenzierten Hebesätze noch kurzfristig zu übernehmen. Sträßer: „Das hätten sie wohl nicht gemacht, wenn sie es für falsch, nicht umsetzbar und nicht rechtssicher halten würden.“


Hintergrund/weitere Informationen:

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese alten Grundstückwerte als Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig verworfen. Nordrhein-Westfalen hat wie die meisten Länder entschieden, künftig das vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz entwickelte Modell zur Grundstückswertberechnung anzuwenden. Nach Abschluss der Bewertungen durch die Finanzämter zeigt sich nun, dass es hierbei zu einer Belastungsverschiebung zu Lasten von Ein- und Zweifamilienhäusern kommt. Die Länder haben den Bund aufgefordert, sein Modell zu korrigieren. Finanzminister Lindner hat dies abgelehnt.

Kaum eine Kommune wird ohne Anpassung der Hebesätze auskommen. Die Finanzverwaltung hat jetzt für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen fiktive Hebesätze zur Verfügung gestellt, mit denen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt würde – das heißt: Die Kommune würde die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher. Für alle Städte in NRW sind diese aufkommensneutralen Hebesätze jetzt unter www.grundsteuer.nrw.de für jeden öffentlich abrufbar. So wird den Kommunen bei der Festlegung geholfen. Mit der Veröffentlichung haben die Städte und Gemeinden jetzt Unterstützung für den Fall, dass sie von dieser in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebrachten Option Gebrauch machen möchten.

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